Allgemeine Geschäftsbedingungen
 1.  Allgemeines
 2.  Alkoholische Getränke
 3.  Angebot
 4.  Annulation
 5.  Auftragsbestätigung
 6.  Fehlerhafte Lieferung
 7.  Haftungsbegrenzung
 8.  Lieferung
 9.  Salvatorische Klausel
10. Unmöglichkeit der Leistung
11. Untergang
12. Zahlungsziel
13. Gerichtsstand
 
1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen von Fresskreis (betrieben durch sarys S.A.) liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

2. Alkoholische Getränke
Das Jugendschutzgesetz verbietet den Verkauf von
  • Alcopops, Spirituosen und Aperitife an unter 18-jährige
  • Wein, Bier und gegorenem Most an unter 16-jährige
Den Mitarbeitern und Partnern von Fresskreis ist auf Verlangen ein gültiger Ausweis vorzuweisen. Für die Mitarbeiter von Fresskreis massgeblich ist die als Besteller auftretende Person. Kann auf Verlangen kein gültiger Ausweis auf Anfrage vorgewiesen werden oder ist das Mindestalter von 16 Jahren, respektive 18 Jahren nicht erreicht, werden die bestellten alkoholischen Getränke nicht übergeben. Der Gesamtauftrag bleibt in jedem Fall bestehen und ist verbindlich. Die alkoholischen Getränke werden nicht in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber erhält in diesem Fall eine neue Rechnung elektronisch zugestellt.

3. Angebot
Die Produkte und Leistungen von Fresskreis können in ihrer Zusammensetzung, Aussehen, Grösse oder dem Preis von Katalogen oder Angeboten im Internet abweichen oder nicht verfügbar sein. Fresskreis übernimmt keinerlei Gewähr / Haftung für die ständige Verfügbarkeit ihrer Produkte oder ihrer Leistungen. Bei Nichtverfügbarkeit einzelner bestellter Warenbestandteile ist Fresskreis berechtigt, analoge Produkte zur Herstellung der gewünschten Ware zu verwenden.

4. Annulation
Die Bestellung per Telefon, E-Mail oder Internet ist für den Kunden verbindlich. Der Kunde erhält auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung per E-Mail, sofern Fresskreis der Bestellung entspricht. Eine Annullation der Bestellung durch den Kunden ist in jedem Falle nicht mehr möglich; in diesem Falle bleibt der gesamte Rechnungsbetrag in Rechnung gestellt oder abgebucht.

5. Auftragsbestätigung
Der Auftrag ist für Fresskreis erst nach Zahlung verbindlich und gilt dann als angenommen. Der Kunde ist gehalten, bei der Bestellungsabgabe eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben.

6. Fehlerhafte Lieferung
Der Kunde ist gehalten, die Lieferung umgehend zu kontrollieren. Jegliche Beanstandungen sind dem Lieferpartner von Fresskreis direkt im Zeitpunkt der Lieferung anzuzeigen und schriftlich per Mail (info@fresskreis.ch) an Fresskreis zu rügen. Temperatur (mangelende Wärme) ist in jedem Fall kein Grund für eine Rüge. Für später gemeldete Mängel wird keinerlei Gewähr oder Haftung übernommen.

7. Haftungsbegrenzung
Die Haftung ist in jedem Fall auf den Gesamtwert der Lieferung beschränkt. Es wird keine Haftung für die ästhetische oder kulinarische Gefälligkeit unserer Produkte oder Leistungen, sowie für eine ausreichende Sättigung des Kunden, respektive dessen Gäste oder Kunden übernommen. Bei Ausfall der vereinbarten Leistung von Fresskreis, werden ausschliesslich die angemessenen Mehrkosten für einen unserer Leistung entsprechenden Ersatz übernommen. Eine weitergehende Haftung für das Gelingen des Kundenevents oder ähnlichem wird abgelehnt.

8. Lieferung
Fresskreis liefert immer zwischen 11:30 und 12:00 werktags. Fresskreis ist befugt, die Lieferungen in einem Zeitrahmen von 15 Minuten vor, beziehungsweise 15 Minuten nach der vereinbarte Lieferzeiten zu erbringen. Der Kunde berücksichtigt diese zeitliche Abweichung. Eine Ablehnung oder Minderung des Rechnungsbetrages, insbesondere bei verkehrsbedingten Verspätungen (Stau, Unfälle usw.), oder mangelhafter Temperatur ist nicht statthaft. Fresskreis wird diesfalls versuchen, den Kunden rechtzeitig über die Verspätung zu informieren. Die Bestellung bleibt gesamthaft gültig. Die Bestellung wird ohne weitere Aufsicht beim Empfang oder einem vom Empfang zugewiesenen Ort hinterlassen. Der Kunde anerkennt die Leistung / Bestellung als vertragskonform an.

9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.

10. Unmöglichkeit der Leistung
Bei unvorhersehbarer Unmöglichkeit der Leistung aus Gründen, die nicht Fresskreis zu vertreten hat, kann Fresskreis jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

11. Untergang
Geht die bestellte Leistung während des Transport oder vor Ort unter, wird keine Haftung übernommen, sofern die Ursache des Untergangs ausserhalb der zumutbaren Kontrolle oder des Einflusses von anwesenden Mitarbeitern oder Partnern von Fresskreis lag. Betrifft der Untergang oder eine Fehlmenge mehr als 50% des Gesamtauftragswertes oder nur ein einzelnes Produkt, so kann dies auf Verlangen des Kunden innert einer für Fresskreis möglichen Frist gleichentags nachgeliefert werden.

12. Zahlung
Fresskreis gewährt ausschliesslich Vorauszahlung. Besondere Vereinbarungen mit Firmenkunden sind ausgenommen und erlauben auch andere Zahlungsmodalitäten wie Monatsrechnung. Wurde die Rechnung nach der ersten Zahlungserinnerung nicht beglichen, kann Fresskreis pro weiterer Erinnerung / Mahnung jeweils 10.-- CHF dem Kunden zusätzlich in Rechnung stellen. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum wird ein Verzugszins von 8% über dem aktuellen Diskontsatz zusätzlich dem Kunden in Rechnung gestellt. Eine zusätzliche Zustellung der Rechnung per Post wird mit 5.00 CHF pro Rechnung in Rechnung gestellt.

13. Gerichtstand
Der Gerichtstand ist Zürich.


Zürich, den 01. Mai  2009
Die Geschäftsleitung